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Psychotherapie
(nach HeilprG)
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Mein therapeutischer Fokus liegt auf tiefenpsychologisch fundierten und analytisch orientierten Verfahren. Diese werden an Ihr Problemfeld und das Therapieziel angepasst und entsprechend ergänzt. Welche Therapiemethode letztendlich zum Einsatz kommt, stimme ich individuell auf Ihre Bedürfnisse ab.

Der Ablauf

Ihr Wohlgefühl ist für den Erfolg der Psychotherapie entscheidend. Deshalb lernen wir uns in den ersten Gesprächen kennen und Sie spüren, ob Sie sich von mir auf Ihrem Weg begleiten lassen wollen.

Ich erkläre Ihnen nach der Anamnese Ihre Diagnose und wir besprechen gemeinsam den für Sie erstellten Behandlungsvorschlag. Anschließend startet, wenn Sie bereit sind, die eigentliche Psychotherapie.

Sie haben noch Fragen zum Ablauf?

Sprechen Sie mich gerne an.

Erstgespräch
 

Das erste Gespräch dient zum gegenseitigen Kennenlernen, der Erfassung einer kurzen Übersicht Ihrer medizinischen Vorgeschichte und der Festsetzung Ihres Therapieziels. Hierfür gilt ein reduzierter Stundensatz.

50min je 70

Psychotherapie
(nach HeilprG)

Im Anschluss an das erste Gespräch und der Festlegung Ihres Therapieziels beginnt, sofern Sie dazu bereit sind, die Therapie inklusive ausführlicher Anamnese. Doppelstunden (2 x 50 min) sind möglich, sprechen Sie mich hierzu gerne an.

50min je 85

Können Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, sagen Sie bitte mind. 24h vorher ab.

Bei Nichteinhaltung eines Termins ohne vorherige Absage, wird das volle Honorar berechnet.

Zahlungs-möglichkeiten

Direkt im Anschluss ans Gespräch: Bar oder mit EC-Karte

monatliche Abrechnungen bei wöchentlichen Gesprächen: via SEPA-Lastschrift oder Überweisung

Erstgespräche sind immer Bar im Anschluss ans Gespräch zu begleichen.

Für Personen in finanziell schwieriger Lage (Altersarmut, Hartz IV, Studium und Ausbildung) biete ich ein Kontingent zu einem reduzierten Honorar an.

Bitte sprechen Sie mich bei Bedarf bereits bei der ersten Kontaktaufnahme hierzu an.

Kostenübernahme

Die Leistungen eines Heilpraktikers für Psychotherapie werden von gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht übernommen.

Die Kosten sind von Ihnen als Privatleistung zu begleichen.

Einige private Krankenversicherungen oder Krankenzusatzversicherungen übernehmen einen Teil der Kosten der heilkundlichen Psychotherapie. Dort können Sie ggf. die Rechnung einreichen und eine Erstattung erhalten. Klären Sie das am Besten im Vorfeld mit Ihrer Versicherung.

Die Kosten für heilkundliche Psychotherapie können unter Umständen als „außergewöhnliche Belastungen“ in Ihrer Steuererklärung geltend gemacht werden. Sprechen Sie hierfür mit Ihrem zuständigen Finanzamt oder Ihrem Steuerberater.

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