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Psychotherapie
(nach HeilprG)
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Mein therapeutischer Fokus liegt auf tiefenpsychologisch fundierten und analytisch orientierten Verfahren, diese können allerdings immer an Ihr Problemfeld und das Therapieziel angepasst und entsprechend ergänzt werden. Welche Therapiemethode letztendlich zum Einsatz kommt, stimme ich ganz individuell auf Ihre Bedürfnisse ab.

Der Ablauf

Ihr Wohlgefühl ist für den Erfolg der Psychotherapie entscheidend. Deshalb lernen wir uns in den ersten Gesprächen kennen und Sie spüren, ob Sie sich von mir auf Ihrem Weg begleiten lassen wollen.

Ich erkläre Ihnen nach einer ausführlichen Anamnese die Diagnose und wir besprechen gemeinsam den für Sie erstellten Behandlungsvorschlag. Anschließend startet, wenn Sie bereit sind, die eigentliche Psychotherapie.

Sie haben noch Fragen zum Ablauf?

Sprechen Sie mich gerne an.

Erstgespräch
& Anamnese

Die ersten Gespräche dienen zum gegenseitigen Kennenlernen, der Erfassung Ihrer medizinischen Vorgeschichte und der Festsetzung Ihres Therapieziels. Während dieser Zeit gilt deshalb ein reduzierter Stundensatz.

50min je 65

Hier gelangen Sie zur Terminvereinbarung

Psychotherapie
(nach HeilprG)

Im Anschluss an die ersten Gespräche und der Festlegung Ihres Therapieziels beginnt, sofern Sie dazu bereit sind, die Therapie. Doppelstunden (2 x 50 min) sind möglich, sprechen Sie mich hierzu gerne an.

50min je 80

Können Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, sagen Sie bitte mind. 24h vorher ab.

Bei Nichteinhaltung eines Termins ohne vorherige Absage, wird das volle Honorar berechnet.

Zahlungs-möglichkeiten

Direkt im Anschluss ans Gespräch: Bar oder mit EC-Karte

monatliche Abrechnungen bei wöchentlichen Gesprächen: via SEPA-Lastschrift, oder Überweisung

Erstgespräche sind immer Bar im Voraus zu begleichen.

Für Personen in finanziell schwieriger Lage (Altersarmut, Hartz IV, Studium und Ausbildung) biete ich ein Kontingent zu einem reduzierten Honorar an.

Bitte sprechen Sie mich bei Bedarf bereits bei der ersten Kontaktaufnahme hierzu an.

Kostenübernahme

Die Leistungen eines Heilpraktikers für Psychotherapie werden von gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht übernommen.

Die Kosten sind von Ihnen als Privatleistung zu begleichen.

Einige private Krankenversicherungen oder Krankenzusatzversicherungen übernehmen einen Teil der Kosten der heilkundlichen Psychotherapie. Dort können Sie ggf. die Rechnung einreichen und eine Erstattung erhalten. Klären Sie das am Besten im Vorfeld mit Ihrer Versicherung.

Die Kosten für heilkundliche Psychotherapie können unter Umständen als „außergewöhnliche Belastungen“ in Ihrer Steuererklärung geltend gemacht werden. Sprechen Sie hierfür mit Ihrem zuständigen Finanzamt oder Ihrem Steuerberater.

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